Rund fünf Millionen Menschen weltweit haben einen Geburtstag, den es nur alle vier Jahre gibt. Wer am 29. Februar geboren ist, stellt sich früher oder später eine sehr praktische Frage: An welchem Tag werde ich in einem Nichtschaltjahr eigentlich ein Jahr älter — am 28. Februar oder am 1. März? Das deutsche Recht hat darauf eine klare Antwort, und sie ergibt sich aus einer Vorschrift, die eigentlich für Vertragsfristen gedacht ist.
Warum es den 29. Februar überhaupt gibt
Ein Kalenderjahr mit 365 Tagen passt nicht exakt zur Umlaufzeit der Erde um die Sonne — die liegt bei etwa 365,2422 Tagen. Ohne einen zusätzlichen Tag etwa alle vier Jahre würde der Kalender langsam gegen die Jahreszeiten verrutschen. Die Regel des Gregorianischen Kalenders lautet: Ein Jahr ist ein Schaltjahr, wenn es durch 4 teilbar ist — außer bei Jahrhundertjahren, die zusätzlich durch 400 teilbar sein müssen. Deshalb war 1900 kein Schaltjahr, 2000 aber schon.
Wie das BGB das Lebensalter berechnet
Das Alter einer Person wird in Deutschland nach den Fristenregeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestimmt. Zwei Vorschriften greifen ineinander.
Zunächst § 187 Abs. 2 Satz 2 BGB: „Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.“ Gemeint ist, dass der Geburtstag selbst mitgerechnet wird — anders als bei gewöhnlichen Fristen, bei denen der Tag des auslösenden Ereignisses nicht zählt.
Daraus folgt über § 188 Abs. 2 BGB, dass ein Lebensjahr mit dem Ablauf des Tages vollendet ist, der dem entsprechenden Kalendertag vorhergeht. Ein Beispiel: Wer am 10. Oktober 2008 geboren ist, vollendet das 18. Lebensjahr am 9. Oktober 2026 um 24:00 Uhr — und ist damit ab 0:00 Uhr am 10. Oktober 2026 volljährig. Im Ergebnis ist man also genau ab dem Beginn seines Geburtstags ein Jahr älter, nicht erst zur Geburtsstunde.
In Nichtschaltjahren ist der 28. Februar der Ablauftag
Für am 29. Februar Geborene fehlt in drei von vier Jahren genau der Tag, auf den es ankommt. Diesen Fall regelt § 188 Abs. 3 BGB: Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist im letzten Monat der für den Ablauf maßgebende Tag, so endet die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats.
Für Schaltjahrkinder ist das der 28. Februar. Das Lebensjahr ist damit am 28. Februar um 24:00 Uhr vollendet — und das neue Alter besteht ab 0:00 Uhr am 1. März.
Praktisch heißt das: Am 28. Februar selbst ist ein Schaltjahrkind rechtlich noch nicht ein Jahr älter. Wer am 29. Februar 2008 geboren ist, wird nicht am 28. Februar 2026 volljährig, sondern am 1. März 2026. Schaltjahrkinder sind in Nichtschaltjahren damit den am 1. März Geborenen gleichgestellt.
Was daran mehr als Zahlenspielerei ist
An der Vollendung des Lebensjahres hängen konkrete Rechte. § 2 BGB ist dabei denkbar knapp: „Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.“ Mit ihr beginnt die volle Geschäftsfähigkeit.
Auch der Jugendschutz knüpft an dieselbe Berechnung an — und zwar gestaffelt. Nach § 9 Abs. 1 JuSchG dürfen Bier, Wein, weinähnliche Getränke und Schaumwein in der Öffentlichkeit nicht an Personen unter 16 Jahren abgegeben werden. Für andere alkoholische Getränke, also insbesondere Spirituosen, gilt diese Ausnahme nicht: Sie sind erst ab 18 Jahren erlaubt, weshalb § 9 Abs. 4 JuSchG bei Alkopops den Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten“ vorschreibt. Eine Ausnahme enthält § 9 Abs. 2 JuSchG: In Begleitung einer personensorgeberechtigten Person dürfen Jugendliche die Getränke der ersten Gruppe auch unter 16 Jahren konsumieren.
Für ein Schaltjahrkind verschiebt sich jede dieser Schwellen in Nichtschaltjahren auf den 1. März.
Österreich und die Schweiz
Die Volljährigkeit liegt im gesamten deutschsprachigen Raum bei 18 Jahren: in Deutschland nach § 2 BGB, in Österreich nach § 21 ABGB (seit 1. Juli 2001, davor 19 Jahre) und in der Schweiz nach Art. 14 ZGB (seit 1. Januar 1996, davor 20 Jahre).
Wie der 29. Februar in Österreich und der Schweiz im Detail berechnet wird, ist damit allerdings nicht gesagt — die oben zitierte Ablaufregel ist eine des deutschen BGB. Wer im Grenzfall auf ein Datum angewiesen ist, sollte sich auf die jeweils nationale Fristenregelung stützen und nicht auf die deutsche.
England und Wales: gleiches Ergebnis, anderer Weg
Interessant ist der Vergleich mit dem englischen Recht. Nach dem Interpretation Act 1978 wird eine am 29. Februar geborene Person in England und Wales am 1. März ein Jahr älter — dasselbe Ergebnis wie in Deutschland, aber über eine ausdrückliche gesetzliche Zuweisung statt über eine Fristenregel. Dass zwei Rechtsordnungen auf so unterschiedlichen Wegen zum gleichen Tag kommen, ist eher Zufall als System: Andere Länder setzen den 28. Februar an.
Wie Altersrechner damit umgehen
In der Softwareentwicklung ist es üblich, ein Geburtsdatum vom 29. Februar bei Jahresgrenzen in Nichtschaltjahren auf den 28. Februar abzubilden — so verhalten sich unter anderem Pythons dateutil und Javas LocalDate in der Voreinstellung. Dieser Rechner folgt der deutschen Rechtslage: Das Alter erhöht sich mit Beginn des 1. März.
Quellen: §§ 2, 187, 188 BGB und § 9 JuSchG (gesetze-im-internet.de); § 21 ABGB (Österreich); Art. 14 ZGB (Schweiz); Interpretation Act 1978 (England und Wales); zur Gleichstellung mit am 1. März Geborenen vgl. Palandt/Ellenberger, BGB-Kommentar, 73. Aufl. 2014, § 187 Rn. 3.